Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eine Erbschaft oder eine Schenkung scheint zunächst eine finanzielle Bereicherung zu sein. Doch stellen beide unter Umständen eine Belastung dar. So besteht etwa das Risiko, dass übertragene Immobilien nicht gehalten werden können oder auch ein ernannter Nachfolger ein Unternehmen nicht leiten kann. Eine große Rolle spielen hierbei die fälligen Steuern.

Gerade im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsteuer finden immer wieder Reformen statt, die ein völlig neues Bild zeichnen und neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Sinnvoll sind etwa Schenkungen zu Lebzeiten. Oder Testamente, die mit Blick auf die Steueroptimierung ausgearbeitet sind.

Beratung

Unsere Leistungen zu Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer im Überblick

Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
Planung von Übertragungen/ Unternehmensnachfolge
Ordnungsgemäße Erklärung der Schenkungsteuer
Gestaltung der Steuerbelastung
Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuerplanung
Anzeige des Erwerbs beim Finanzamt
Berücksichtigung der familiären Situation bei der Vermögensnachfolge
BMS

Wir sind für Sie da,

wenn eine Erbschaft oder Schenkung ansteht. Oder auch, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist. Denn Spielraum gibt es immer. Vertrauen Sie auf unsere über Jahre gewachsene Kompetenz im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer.